Häufige Fragen zum Brandschutz
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Brandschutz, Wartung und gesetzliche Anforderungen. Unsere Experten haben die relevantesten Informationen für Sie zusammengestellt.
Feuerlöscher & Wartung
Gesetzliche Anforderung: Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406-4 alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Wichtige Details:
- Die Prüfung muss dokumentiert werden
- Eine Prüfplakette wird angebracht
- Bei besonderen Umgebungsbedingungen können kürzere Intervalle erforderlich sein
- Die erste Prüfung erfolgt spätestens 2 Jahre nach Herstellung
Zusätzlich empfohlen: Monatliche Sichtprüfung durch einen Beauftragten im Unternehmen
Die Wahl des richtigen Feuerlöschers hängt von mehreren Faktoren ab:
- Brandklassen vor Ort:
– A: Feststoffe (Holz, Papier)
– B: Flüssigkeiten (Öle, Benzin)
– C: Gase
– F: Speisefette/-öle - Umgebungsbedingungen:
– Innen-/Außenbereich
– Temperaturbereich
– Korrosive Atmosphäre - Spezielle Anforderungen:
– Elektrische Anlagen
– Serverräume
– Produktionsbereiche
Wir beraten Sie gerne persönlich bei der Auswahl des optimalen Feuerlöschers für Ihre spezifischen Anforderungen.
Definition: Fluorfreie Feuerlöscher verwenden spezielle Löschmittel ohne PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen).
Vorteile:
- Umweltfreundlich und nachhaltig
- Keine persistenten Schadstoffe
- Zukunftssicher aufgrund verschärfter Umweltauflagen
- Gleiche Löschleistung wie herkömmliche Geräte
Einsatzgebiete: Ideal für alle Brandbereiche, besonders empfohlen für:
- Bürogebäude
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Gebäude
- Moderne Industrieanlagen
Gesetzliche Anforderungen
Grundregel nach DGUV Information 205-023:
- Mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein
- Bei erhöhter Brandgefährdung können bis zu 10% erforderlich sein
Besondere Anforderungen gelten für:
- Unternehmen mit Publikumsverkehr
- Produktionsbetriebe mit erhöhter Brandgefahr
- Gesundheitseinrichtungen
- Beherbergungsstätten
Empfehlung: Die konkrete Anzahl sollte im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.
Ein Brandschutzbeauftragter ist in folgenden Fällen vorgeschrieben:
Nach Bauordnungsrecht:
- Bei Sonderbauten ab bestimmter Größe
- In Hochhäusern
- In Verkaufsstätten > 2000m²
- In Versammlungsstätten > 200 Personen
Nach Industriebaurichtlinie:
- Bei Gebäuden mit großen Brandabschnitten
- Bei erhöhter Brandgefährdung
- Bei besonderen Personengefährdungen
Nach Arbeitsschutzgesetz: Wenn die Gefährdungsbeurteilung dies erfordert.
Die Anforderungen richten sich nach verschiedenen Faktoren:
Grundlegende Vorschriften für alle:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- DGUV Vorschriften
- Technische Regeln für Arbeitsstätten
Zusätzliche Vorschriften nach Branche:
- Industrie & Produktion:
– Industriebaurichtlinie
– Betriebssicherheitsverordnung
– Gefahrstoffverordnung - Handel & Dienstleistung:
– Verkaufsstättenverordnung
– Versammlungsstättenverordnung - Gesundheitswesen:
– Krankenhausbauverordnung
– Pflegeheimbauverordnung
Übersicht der wichtigsten Wartungsintervalle:
- Feuerlöscher:
– Alle 2 Jahre nach DIN 14406-4
– Bei besonderen Bedingungen häufiger - RWA-Anlagen:
– Jährlich nach DIN 18232-2
– Vierteljährliche Funktionsprüfung - Brandschutztüren:
– Jährlich nach Herstellervorgaben
– Monatliche Sichtprüfung - Wandhydranten:
– Jährlich nach DIN EN 671-3
– Regelmäßige Sichtprüfung
Wichtig: Alle Wartungen müssen dokumentiert und die Dokumentation mindestens 4 Jahre aufbewahrt werden.
Schulungen und Dokumentation
Die Ausbildung nach DGUV Information 205-023 umfasst:
- Theoretische Schulung:
– Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
– Brandklassen und Löschmittel
– Verhalten im Brandfall
– Alarmierung und Evakuierung - Praktische Übungen:
– Handhabung von Feuerlöschern
– Löschübungen
– Evakuierungsszenarien
Dauer: Die Ausbildung umfasst etwa 8-9 Unterrichtseinheiten und wird vor Ort durchgeführt.
Zertifizierung: Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat.
Pflichtdokumente im betrieblichen Brandschutz:
- Brandschutzordnung nach DIN 14096:
– Teil A für alle Personen
– Teil B für Personen ohne Brandschutzaufgaben
– Teil C für Personen mit Brandschutzaufgaben - Flucht- und Rettungspläne:
– Nach DIN ISO 23601
– Mit Fluchtwegebeschilderung
– Mit Sammelplätzen - Prüfnachweise für:
– Feuerlöscher
– Brandschutztüren
– RWA-Anlagen
– Wandhydranten - Weitere Dokumente:
– Gefährdungsbeurteilung
– Mitarbeiterschulungen
– Evakuierungsübungen
Gesetzliche Anforderungen:
- Mindestens einmal jährlich für alle Mitarbeiter
- Zusätzlich bei:
– Neueinstellungen
– Änderungen im Brandschutzkonzept
– Nach Brandereignissen
– Bei neuen Gefährdungen
Inhalte der Unterweisung:
- Brandschutzordnung
- Fluchtwege und Notausgänge
- Standorte der Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Meldeketten
Dokumentation: Alle Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert und von den Teilnehmern unterschrieben werden.
Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente:
- Prüfnachweise und Wartungsprotokolle:
– Mindestens 4 Jahre
– Bei besonderen Anlagen bis zu 10 Jahre - Schulungsnachweise:
– Mindestens 5 Jahre
– Bei Gefahrstoffbereichen bis zu 10 Jahre - Brandschutzordnung:
– Aktuelle Version plus eine Revision
– Änderungshistorie dokumentieren - Gefährdungsbeurteilungen:
– Mindestens bis zur Aktualisierung
– Empfohlen: 10 Jahre
Hinweis: Die Dokumentation sollte sowohl digital als auch in Papierform vorgehalten werden.