Häufige Fragen zum Brandschutz

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Brandschutz, Wartung und gesetzliche Anforderungen. Unsere Experten haben die relevantesten Informationen für Sie zusammengestellt.

Feuerlöscher & Wartung

Gesetzliche Anforderung: Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406-4 alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Wichtige Details:

  • Die Prüfung muss dokumentiert werden
  • Eine Prüfplakette wird angebracht
  • Bei besonderen Umgebungsbedingungen können kürzere Intervalle erforderlich sein
  • Die erste Prüfung erfolgt spätestens 2 Jahre nach Herstellung

Zusätzlich empfohlen: Monatliche Sichtprüfung durch einen Beauftragten im Unternehmen

Die Wahl des richtigen Feuerlöschers hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Brandklassen vor Ort:
    – A: Feststoffe (Holz, Papier)
    – B: Flüssigkeiten (Öle, Benzin)
    – C: Gase
    – F: Speisefette/-öle
  • Umgebungsbedingungen:
    – Innen-/Außenbereich
    – Temperaturbereich
    – Korrosive Atmosphäre
  • Spezielle Anforderungen:
    – Elektrische Anlagen
    – Serverräume
    – Produktionsbereiche

Wir beraten Sie gerne persönlich bei der Auswahl des optimalen Feuerlöschers für Ihre spezifischen Anforderungen.

Definition: Fluorfreie Feuerlöscher verwenden spezielle Löschmittel ohne PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen).

Vorteile:

  • Umweltfreundlich und nachhaltig
  • Keine persistenten Schadstoffe
  • Zukunftssicher aufgrund verschärfter Umweltauflagen
  • Gleiche Löschleistung wie herkömmliche Geräte

Einsatzgebiete: Ideal für alle Brandbereiche, besonders empfohlen für:

  • Bürogebäude
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Gebäude
  • Moderne Industrieanlagen

Gesetzliche Anforderungen

Grundregel nach DGUV Information 205-023:

  • Mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein
  • Bei erhöhter Brandgefährdung können bis zu 10% erforderlich sein

Besondere Anforderungen gelten für:

  • Unternehmen mit Publikumsverkehr
  • Produktionsbetriebe mit erhöhter Brandgefahr
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Beherbergungsstätten

Empfehlung: Die konkrete Anzahl sollte im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

Ein Brandschutzbeauftragter ist in folgenden Fällen vorgeschrieben:

Nach Bauordnungsrecht:

  • Bei Sonderbauten ab bestimmter Größe
  • In Hochhäusern
  • In Verkaufsstätten > 2000m²
  • In Versammlungsstätten > 200 Personen

Nach Industriebaurichtlinie:

  • Bei Gebäuden mit großen Brandabschnitten
  • Bei erhöhter Brandgefährdung
  • Bei besonderen Personengefährdungen

Nach Arbeitsschutzgesetz: Wenn die Gefährdungsbeurteilung dies erfordert.

Die Anforderungen richten sich nach verschiedenen Faktoren:

Grundlegende Vorschriften für alle:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • DGUV Vorschriften
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten

Zusätzliche Vorschriften nach Branche:

  • Industrie & Produktion:
    – Industriebaurichtlinie
    – Betriebssicherheitsverordnung
    – Gefahrstoffverordnung
  • Handel & Dienstleistung:
    – Verkaufsstättenverordnung
    – Versammlungsstättenverordnung
  • Gesundheitswesen:
    – Krankenhausbauverordnung
    – Pflegeheimbauverordnung

Übersicht der wichtigsten Wartungsintervalle:

  • Feuerlöscher:
    – Alle 2 Jahre nach DIN 14406-4
    – Bei besonderen Bedingungen häufiger
  • RWA-Anlagen:
    – Jährlich nach DIN 18232-2
    – Vierteljährliche Funktionsprüfung
  • Brandschutztüren:
    – Jährlich nach Herstellervorgaben
    – Monatliche Sichtprüfung
  • Wandhydranten:
    – Jährlich nach DIN EN 671-3
    – Regelmäßige Sichtprüfung

Wichtig: Alle Wartungen müssen dokumentiert und die Dokumentation mindestens 4 Jahre aufbewahrt werden.

Schulungen und Dokumentation

Die Ausbildung nach DGUV Information 205-023 umfasst:

  • Theoretische Schulung:
    – Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
    – Brandklassen und Löschmittel
    – Verhalten im Brandfall
    – Alarmierung und Evakuierung
  • Praktische Übungen:
    – Handhabung von Feuerlöschern
    – Löschübungen
    – Evakuierungsszenarien

Dauer: Die Ausbildung umfasst etwa 8-9 Unterrichtseinheiten und wird vor Ort durchgeführt.

Zertifizierung: Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat.

Pflichtdokumente im betrieblichen Brandschutz:

  • Brandschutzordnung nach DIN 14096:
    – Teil A für alle Personen
    – Teil B für Personen ohne Brandschutzaufgaben
    – Teil C für Personen mit Brandschutzaufgaben
  • Flucht- und Rettungspläne:
    – Nach DIN ISO 23601
    – Mit Fluchtwegebeschilderung
    – Mit Sammelplätzen
  • Prüfnachweise für:
    – Feuerlöscher
    – Brandschutztüren
    – RWA-Anlagen
    – Wandhydranten
  • Weitere Dokumente:
    – Gefährdungsbeurteilung
    – Mitarbeiterschulungen
    – Evakuierungsübungen

Gesetzliche Anforderungen:

  • Mindestens einmal jährlich für alle Mitarbeiter
  • Zusätzlich bei:
    – Neueinstellungen
    – Änderungen im Brandschutzkonzept
    – Nach Brandereignissen
    – Bei neuen Gefährdungen

Inhalte der Unterweisung:

  • Brandschutzordnung
  • Fluchtwege und Notausgänge
  • Standorte der Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Meldeketten

Dokumentation: Alle Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert und von den Teilnehmern unterschrieben werden.

Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente:

  • Prüfnachweise und Wartungsprotokolle:
    – Mindestens 4 Jahre
    – Bei besonderen Anlagen bis zu 10 Jahre
  • Schulungsnachweise:
    – Mindestens 5 Jahre
    – Bei Gefahrstoffbereichen bis zu 10 Jahre
  • Brandschutzordnung:
    – Aktuelle Version plus eine Revision
    – Änderungshistorie dokumentieren
  • Gefährdungsbeurteilungen:
    – Mindestens bis zur Aktualisierung
    – Empfohlen: 10 Jahre

Hinweis: Die Dokumentation sollte sowohl digital als auch in Papierform vorgehalten werden.