Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Firma Juschka Brandschutz, Lindengrabenstr. 40, 58285 Gevelsberg (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle Verträge über Wartung, Prüfung und Lieferung von Brandschutzeinrichtungen sowie Schulungen und Dienstleistungen im Bereich Brandschutz zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
§1 Geltungsbereich
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Ausführung der Leistung zustande.
§3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.
§4 Termine und Fristen
Vereinbarte Termine sind bindend. Bei Verhinderung ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anbieter mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu informieren. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen ist der Anbieter berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu berechnen.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Anbieter ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
§6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter Zugang zu allen relevanten Brandschutzeinrichtungen zu gewähren und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen und Mehraufwand durch nicht erfüllte Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert in Rechnung gestellt.
§7 Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter führt alle Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften aus. Für die Dauer von einem Jahr ab Abnahme der Leistung gewährleistet der Anbieter die fachgerechte Ausführung.
Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln.
§9 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: November 2024
Hinweis: Diese AGB wurden rechtssicher erstellt für Juschka Brandschutz, Lindengrabenstr. 40, 58285 Gevelsberg.